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Der deutsche Abmahnwahn und die Demokratie

Marcel Bartels von Mein Parteibuch wirft das Handtuch:

Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.

Nachdem ich in den letzten Tagen mit vier Abmahnungen belästigt worden bin und vom Landgericht Hamburg meine Verpflichtung zur Zahlung von mehr als 500 Euro “Anwaltskosten” für eine einstweilige Verfügung, die mir untersagt, ein Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, bestätigt wurde, beabsichtige ich nun, keine neuen kritischen Beiträge auf meiner Webseite Mein-Parteibuch.de mehr zu veröffentlichen.

So ganz warm geworden bin ich mit dem Blog nie; die Beiträge waren zwar sehr interessant, aber auch recht polemisch, rechthaberisch und auf Effekthascherei aus. Dass seine Gegner die deutschen Abmahngesetze missbrauchen, um einen Kritiker mundtot zu machen, ist allerdings schon mehr als bedenklich. Ich freue mich immer wieder, dass es solche Gesetze in der Schweiz (noch) nicht gibt.

Nachtrag: via Basic Thinking

2 Comments

  1. Robert wrote:

    kurze Frage: wie sieht das Recht hierbei in der CH aus?

    Monday, January 29, 2007 at 14:49 | Permalink
  2. bugsierer wrote:

    die kollegen in deutschland sind ja wirklich nicht zu beneiden. und die frage von robert ist trotz sz-artikel von letzthin immer noch völlig offen und höchst interessant. könnte da http://www.swissblogpress.ch mal was sagen dazu?

    Monday, January 29, 2007 at 21:06 | Permalink

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