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Einige Zitate aus der 10vor10-Sendung über die IFPI

Es geht um diese Sendung: Streit um Musik-Downloads (RealPlayer).

Ohne Anspruch auf 100% Genauigkeit. Leider konnte ich auf die Schnelle keine Untertitel finden, und eine Abschrift der Sendung gibt’s wohl auch nicht. Soviel zur Barrierefreiheit der Website. Aber das ist nicht das Thema. Hier gleich ultra-kurz die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Download ist legal, Upload nicht
  • Die Drohungen der IFPI sind möglicherweise Nötigung
  • Provider müssen bzw. dürfen die Daten nur auf Aufforderung der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden herausgeben

Und hier kommt’s…

Sprecherin: …die schweizer musikwirtschaft lässt datenverkehr überwachen

Claudia Bolla-Vincenz, Dachverband Urheberrechtsnutzer:
“nicht angemessen, dient längerfristig auch nicht den Rechteinhabern, wenn man auf die Kunden so losgeht”

Sprecher: Musikindustrie IFPI hat kein Musikgehör

Fredy Künzler, Init7: Provider sind nicht verantwortlich dafür, was ihre Kunden im Internet tun. Das wäre so, als würde man den Briefträger für den Inhalt der Briefe verantwortlich machen (Anm: Carrier-Argument).

Christian Schwarzenegger, Professor für Strafrecht, Uni Zürich:
РAndrohen einer Strafanzeige kann als N̦tigung angesehen werden.
– Die Verbindungsdaten sind vom Fernmeldegeheimnis geschützt
– IFPI verlangt Weiterleitung von Briefen, aber darauf gibt es keinen rechtlichen Anspruch

Sprecher: Wer Musik aus dem Internet nur für sich herunterlädt, macht sich in der Schweiz nicht strafbar.
Die Musikindustrie hat mir ihrem Vorgehen heikles Terrain betreten und verärgert damit die Musikfans, ihre jetzigen Kunden.

Sprecherin: Vor der Kamera wollte die IFPI nichts sagen, heute abend erreichte uns folgende schriftliche Stellungnahme:
“Selbstverständlich ist die Bekanntgabe der Identität nur mit Einverständnis des betroffenen Kunden möglich. Der Provider hat nun die Möglichkeit, entweder unser Schreiben an seinen Kunden weiterzuleiten oder seinen Kunden anzufragen, ob er der IFPI Schweiz seinen Namen und seine Adresse bekannt geben darf.”

So. Jetzt ist die Sache klar, das IFPI hat uns belogen. Naja, das wussten wir schon vorher :-).

Dass Provider für das Verhalten ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden, ist übrigens nicht neu. 1996 wurde in Deutschland Compuserve für die angebliche Verbreitung von Pornographie angeklagt.

Auch in der Schweiz hat der Staat die Providern für gewisse Inhalte verantwortlich gemacht, damals ging es um den Zugang bzw. die Sperrung rechtsextremer Sites.

Allerdings hält die Bundespolizei in einem Positionspapier (PDF) unmissverständlich fest (Hervorhebung durch mich):

Zusammenfassend lässt sich zum Ausmass der Verantwortlichkeit des Access-
Providers festhalten, dass seine Stellung als subsidiär Verantwortlicher
bloss �zweiter Ordnung� auf den tatsächlichen Umfang seiner strafrechtlichen
Verantwortlichkeit einen stark begrenzenden Einfluss hat, indem
ein Wissen bei ihm über deliktische Inhalte nicht leichthin angenommen
oder vermutet werden kann, sondern hierfür in der Praxis in erster Linie
konkrete Hinweise von schweizerischen Strafverfolgungsbehörden gegeben
sein müssen (Pkt. 6.3).

Fazit: Erst wenn die IFPI an die Strafverfolgungsbehörden gelangt und diese überzeugen kann, wird’s für illegale Uploader brenzlig. Also lasst euch nicht verarschen. Und immer schön sauber bleiben – legale Musik gibt’s wirklich genug.

One Trackback/Pingback

  1. […] Im 10vor10 werden nun die Briefe analysiert und gemäss Transkript von blog.ch sagte Christian Schwarzenegger, Professor für Strafrecht, Uni Zürich zusammengefasst: “Androhen einer Strafanzeige kann als Nötigung angesehen werden / Die Verbindungsdaten sind vom Fernmeldegeheimnis geschützt / IFPI verlangt Weiterleitung von Briefen, aber darauf gibt es keinen rechtlichen Anspruch”. Nachfolgend machte Fredy Künzler von Init7 die Sichtweise der Provider deutlich. […]