Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 140: Raub
1. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2. Der Räuber wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3. Der Räuber wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4. Die Strafe ist Zuchthaus nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.
Nichts davon trifft auf das Kopieren von Musikstücken zu. Dass die IFPI illegale Kopien mit der Gewalt gegen eine Person oder Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
gleichsetzt ist einfach geschmacklos und eine Ohrfeige ins Gesicht aller, die Opfer eines Raubes wurden. Pfui, IFPI!
8 Comments
Ich glaube, ich muss hier den Advocatus Diaboli spielen. Denn der IFPI die Verwendung des Begriffs “Raubkopie” (und damit den Bezug zum Raub) vorzuwerfen, ist meiner Meinung nach ungerecht, da dieser Begriff schon sehr lange im Umlauf ist (sicher noch vor den ersten CD-Brennern). Interessant wäre es allerdings herauszufinden, wer diesen Begriff erfunden oder geprägt hat. Ich meine mich zu erinnern, dass es den Begriff schon gab, als wir noch vor C64 und Amiga 500 hockten, und Spiele “getauscht” wurden.
Klar, und auch “Softwarepiraterie” ist ein alter Begriff. Daneben ist es trotzdem.
Die Aufregung um einen eingeführten Begriff (Raubkopierer) ist unnötig. Damit wird nur verniedlicht, dass durch das Wirken der Downloader die Musikmachenden um ihr Geld gebracht werden. Schließlich lebt auch der Komponist und der Musikant von den Verkäufen. Ã?”berall werden Nutzungsrechte repektiert, nur diejenigen die das Produkt= die Musik nur zuzm privaten Genuß brauchen sind dazu nicht bereit.
@Ghostwriter, das nächste Mal bitte mit Replyfähiger E-Mail Adresse, danke!
@Ghostwriter
Das ist nicht die Schuld der Downloader sondern der Musikindustrie. Wie man mit dem iTunes Shop wunderbar sehen kann sind kreative Produkte gefragt nicht Repression und Gewalt. Ich bezahle für Musik, aber nicht für verkrüppelte DRM die ich nichtmal auf meinen MP3 Player kriege.
Die Musikindustrie ist an der gegenwärtigen Situation sicher nicht ohne Schuld, aber es ist nicht zielführend das eigene Fehlverhalten (und ich sehe Musikdownload zulasten der Kulturschaffenden als solches an) mit fremden Fehlern zu entschuldigen. Musik ist ein Konsumgut und wenn die Musikindustrie nichts passendes bietet braucht der Konsument ja nicht zu kaufen- da wird ja keine Grundversorgung mit Lebensmitteln gefährdet.
Sich hier nur an einem Namen aufzuhängen, geht doch völlig am Thema vorbei. Das einfache Tauschen von Musik über das Internet zeigt doch, dass da bei jenen, die sich so versorgen, meistens überhaupt kein Unrechtbewusstsein vorhanden ist.
Jeder weiß mittlerweile, dass das nicht gestattet ist, aber nachdem es keine Bussen gibt, oder die bis jetzt offenbar nicht exekutiert wurden, müssen die verlage da halt mal durchgreifen. Wird eh Zeit, dass auch unsere Kinder wieder lernen, was Recht und Unrecht ist!
@”Helmut”, du schreibst -wie “Ghostwriter” auch- völlig am Thema meines Beitrags vorbei. Hier geht es nämlich nicht darum, ob das IFPI Recht hat oder nicht. Sondern um den manipulativen Umgang mit Sprache, wo das einfache Downloaden mit Körperveletzung und Freiheitsberaubung gleichgesetzt wird. Wer diesen Unterschied nicht begreift, wird seinen Kindern wohl kaum den Unterschied zwischen Recht und Unrecht beibringen können.
One Trackback/Pingback
Schweiz: ‘P2P – Ist unser Kind ein Räuber?’ Fragen rund um den Datenschutz
Demnächst wird der schweizerische Ableger von IFPI (International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms), die Interessensvertretung der Musikwirtschaft, einen Gang höher schalten und mit individuellen Klagen gegen einzelne Tauschbörse…